
Als Reaktion auf das anhaltende Feedback internationaler Partner und Interessengruppen hat die Europäische Kommission eine neue Aktualisierung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Die Kommission schlägt eine zwölfmonatige Verlängerung der Umsetzungsfrist vor. Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates würde das Gesetz für große Unternehmen am 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Juni 2026 in Kraft treten.
Diese Verlängerung soll eine reibungslosere Übergangsphase ermöglichen und Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette eine bessere Vorbereitung auf die vollständige Einhaltung ermöglichen. Parallel dazu hat die Kommission zusätzliche Leitfäden veröffentlicht, um die Anforderungen der Verordnung weiter zu präzisieren. Diese decken zentrale Bereiche ab, wie etwa Rückverfolgbarkeitspflichten, Definitionen von Waldschädigung und die Funktionen des Informationssystems zur Verwaltung von Sorgfaltspflichterklärungen.
Als großes Unternehmen ist Livonia Print bestrebt, diese Änderungen stets im Blick zu behalten und sich auf die Einhaltung des überarbeiteten Zeitplans vorzubereiten. Wir empfehlen unseren Kunden und Partnern, diese Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Wir beantworten weiterhin alle Ihre Fragen zu den neuen Vorschriften. Die vollständige Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier.