Zitate
- Alle Angebote basieren auf einer schriftlichen Anfrage des Verlags. Nach Erhalt des Preisangebots wird dem Verlag empfohlen, die Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor er mit der weiteren Bearbeitung beginnt.
- Sofern im Preisangebot nichts anderes angegeben ist, ist das Angebot einen Monat ab dem Tag seiner Abgabe gültig.
- Wenn der Herausgeber in seinem Heimatland kein Steuerzahler ist oder wenn er die Steuernummer nicht angegeben hat, besteuert der Drucker seine Produkte mit der lokalen Mehrwertsteuer des Herausgebers gemäß der Richtlinie 2006/112/EG.
- Der angegebene Preis kann sich ändern, wenn der Herausgeber nach Erhalt des ersten Angebots die Spezifikationen ändert.
Bestellungen aufgeben
- Der Verlag erteilt den Auftrag schriftlich und gibt dabei alle Auftragsspezifikationen, die genaue Auflage, den Zeitpunkt der Dateilieferung und den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt der fertigen Produkte an. Der Auftrag gilt erst mit der Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Druckerei, die auch die Bestätigung des voraussichtlichen Lieferzeitpunkts enthält, als angenommen. Der Verlag erteilt den Auftrag rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor der Dateilieferung.
- Ändert der Verlag nach der Auftragsbestätigung Materialien oder Spezifikationen, ist die Druckerei berechtigt, die Zahlung für die bestellten Materialien zu verlangen und den Preis entsprechend den geänderten Spezifikationen anzupassen.
- Wenn der Verlag die Bestellung storniert oder die Dateien länger als einen Monat nach der Bestätigung durch die Druckerei verzögert, ist der Verlag verpflichtet, alle bestellten Materialien zu bezahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen werden kann.
- Kommt es bei der Dateilieferung durch den Verlag zu Verzögerungen, muss ein neuer Liefertermin vereinbart werden. Kann die verspätete Dateilieferung durch Überstunden der Druckerei ausgeglichen werden, werden diese dem Verlag nach vorheriger schriftlicher Zustimmung in Rechnung gestellt.
- Benötigt der Verlag einen weiteren Satz Plotterausdrucke oder Farbproofs, die nicht im ersten Preisangebot enthalten waren, entstehen ihm zusätzliche Kosten.
Wenn der Verlag einen einfarbigen Auftrag ohne Angabe der Tintenfarbe bestellt hat, erwartet die Druckerei Schwarz. Sollte sich nach Erhalt der Dateien herausstellen, dass die Farbe nicht Schwarz ist, ändert die Druckerei den Preis entsprechend. - Die Druckerei wird ihr Möglichstes tun, um Produkte auch auf dringende Anfrage herzustellen, wenn der Verlag mit der angebotenen Auswahl an verfügbarem Material und der Übernahme zusätzlicher Überstunden oder sonstiger Kosten im Zusammenhang mit der Dringlichkeit der Bestellung einverstanden ist.
Untervergabe
- Die Druckerei ist berechtigt, Unteraufträge zu vergeben, sofern der Verlag dies nicht ausdrücklich untersagt. Die Druckerei trägt für die Qualität der vergebenen Arbeiten die gleiche Verantwortung wie für ihre eigene Leistung.
Dateilieferung
- Alle Preisangebote basieren auf druckfertigen PDF-Dateien. Hinweise zur Erstellung korrekter PDF-Dateien finden Sie auf der Webseite der Druckerei im Bereich Druckvorstufe.
- Sollten vom Verlag Dateien bereitgestellt werden, die nicht den Anforderungen der Druckerei entsprechen, kann die Druckerei nach vorheriger Absprache mit dem Verlag die notwendigen Änderungen gegen Aufpreis vornehmen. Kleinere technische Mängel, die nicht mehr als eine Stunde Arbeit in Anspruch nehmen, werden ohne Rücksprache mit dem Kunden in Rechnung gestellt und mit zusätzlichen Kosten verrechnet.
- Wenn Elemente im RGB-Format vorhanden sind und der Herausgeber eine automatische Konvertierung in CMYK angefordert hat, übernimmt der Drucker keine Verantwortung für die Qualität der konvertierten Bilder.
- Wenn die Druckerei die Qualität der gelieferten Dateien nicht für angemessen hält und sie den Verlag hierauf hingewiesen hat, übernimmt die Druckerei keine Verantwortung für das Druckergebnis.
Freigabe von Ausdrucken und Farbproofs
- Nach Erhalt der Dateien übermittelt die Druckerei dem Verlag eine Kopie der Ausdrucke bzw. digitalen Proofs per Internet und die Coverproofs, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Verlag ist berechtigt, die Unterlagen sorgfältig zu prüfen und schriftlich freizugeben.
- Wenn der Verlag sich entscheidet, die Korrekturen nicht selbst vorzunehmen, müssen alle Anweisungen an die Druckerei bezüglich etwaiger Korrekturen in den gelieferten Ausdrucken, Digitalproofs und Farbproofs schriftlich erfolgen und werden zusätzlich nach Stundensatz berechnet.
- Wenn der Verlag keinen Farbproof bestellt, sondern ein bereits gedrucktes Exemplar oder einen eigenen Farbproof als Druckproduktionsmuster bereitgestellt hat, kann die Druckerei versuchen, das Muster so genau wie möglich wiederzugeben, kann jedoch aufgrund von Technologieunterschieden, Materialänderungen oder anderen Faktoren kein exaktes Ergebnis garantieren. Die Kriterien für eine gültige Farbreferenz für den Druck sind auf der Druckvorstufenseite der Druckerei beschrieben.
- Wünscht der Verlag vor der Hauptauflage einen Probedruck, wird dieser als gesonderter Auftrag betrachtet und entsprechend berechnet.
Verlagseigentum und elektronische Speicherung
- Vom Verlag gelieferte CDs, Tonbänder und sonstiges Material bleiben Eigentum des Verlags und sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach Auftragserfüllung an den Verlag zurückzugeben. Die Haftung des Druckers für dieses Eigentum übersteigt nicht den Betrag der Portoversicherung. Zusätzlicher Versicherungsschutz ist auf schriftliche Anfrage des Verlags und Übernahme der Mehrkosten möglich.
- Wenn der Verlag die Druckerei nach Korrekturen bittet, die letzte Version der Dateien zu duplizieren oder das Material für weitere Nachdrucke aufzubewahren, ist die Druckerei berechtigt, für diese Dienstleistung eine Gebühr zu erheben.
Handhabung des Papiervorrats
- Für sämtliches Papier oder sonstige Rohstoffe, die vom Verlag für die Herstellung seiner Arbeiten bereitgestellt werden, fallen gemäß vorheriger Vereinbarung Gebühren für die Handhabung und Lagerung durch die Druckerei an.
Druckverfahren
- Der Druck erfolgt in der Regel mit den vom Material- und Gerätelieferanten empfohlenen Standardfarbdichten und -deckungen. Verlangt der Verlag eine höhere Farbdichte oder übersteigt die Gesamtdeckung 320 %, übernimmt die Druckerei keine Verantwortung für mögliche Rückschläge und Trocknungszeiten.
- Abweichungen vom freigegebenen Farbproof, die der Verlag beim Druckvorgang erreichen möchte und die eine Standzeit der Druckmaschine erfordern, werden vom Verlag zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Wenn der Drucker die Presse anhalten muss, während er auf Anweisungen des Herausgebers wartet, entstehen dem Herausgeber zusätzliche Kosten für diese Verzögerung.
- Werden die Arbeiten auf Anweisung des Verlags für einen Zeitraum von 30 Tagen oder mehr ausgesetzt, hat die Druckerei Anspruch auf vollständige Bezahlung der zum Zeitpunkt der Aussetzung in Arbeit befindlichen Materialien und Leistungen. Die Druckerei ist verpflichtet, den Produktionsplan und das Angebot für den noch nicht abgeschlossenen Teil des Auftrags zu überprüfen, bevor sie mit der Ausführung fortfährt.
- Wenn der Verlag spezielle Artikel liefert, die in die Produktion des Auftrags einbezogen oder dafür verwendet werden sollen, nimmt der Drucker die Sendung gemäß den bereitgestellten Lieferdokumenten an und ist nicht für die tatsächliche Anzahl der gelieferten Artikel verantwortlich.
- Die Druckerei bemüht sich, die angegebene Menge zu liefern. Alle Angebote basieren jedoch auf einer Toleranz von +/- 7 % für Auflagen bis 5000 Stück pro Sekunde und 5 % für Auflagen über 5000 Stück pro Sekunde. Die Rechnung wird für die tatsächlich gelieferte Menge ausgestellt.
- Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, müssen etwaige Reklamationen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen nicht mehr anerkannt.
Lieferung
- Sofern nicht anders angegeben, ist die Lieferung an eine Adresse für Einzelsendungen im Preisangebot inbegriffen. Die Lieferbedingungen sind DAP.
- Bei Änderungen der Liefervorgaben berechnet die Druckerei die Kosten entsprechend den aktuellen Tarifen.
- Der Verlag teilt die Lieferadresse mindestens eine Woche vor dem Versand mit. Im Falle einer Verzögerung kann die Druckerei keine Gewährleistung für die Einhaltung des Liefertermins übernehmen.
- Bei vereinbarter Eillieferung werden sämtliche damit verbundenen Kosten zusätzlich berechnet.
Zahlungsbedingungen
- Sofern zwischen Druckerei und Verlag nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung der Druckerei innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Etwaige Kosten für die Einziehung der Forderung beim Verlag gehen zu Lasten des Verlags.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, auf alle nach Fälligkeit ausstehenden Beträge Zinsen in Höhe von 0,2 % pro Tag zu berechnen. Die Berechnung der Verzugszinsen endet, wenn der Betrag 100 % des Schuldbetrags erreicht.
- Die Druckerei ist berechtigt, Factoring-Dienste zur Einziehung der Zahlungen des Verlags in Anspruch zu nehmen.
Höhere Gewalt
- Der Drucker haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die direkt oder indirekt auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichterfüllung von Unterauftragnehmern, Krieg, Streiks, Handelsstreitigkeiten, Unfälle an Anlagen oder Maschinen, Materialmangel, Arbeitskräftemangel oder staatliche Beschränkungen.
- Der Drucker haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die direkt oder indirekt auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichterfüllung von Unterauftragnehmern, Krieg, Streiks, Handelsstreitigkeiten, Unfälle an Anlagen oder Maschinen, Materialmangel, Arbeitskräftemangel oder staatliche Beschränkungen.